
Die verbotene Eigenmacht ({§|858|bgb|juris} BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des Besitzdieners aus. Die verbotene Eigenmacht ist daher der zentrale Grundbegriff des Besitzschutzes...
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verbotene Eigenmacht, die widerrechtliche Entziehung oder Störung des Besitzes ohne den Willen des Besitzers (§ 858 BGB).
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Von verbotener Eigenmacht spricht man gemäß der Legaldefinition in § 858 BGB, wenn jemand dem unmittelbaren Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, soweit dies nicht vom Gesetz gestattet wird. Beispiel: A ist Pächter eines gegenüber seinem Haus gelegenen Wiesengrundstücks. Wenn B dort gegen den Willen des A ...
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